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Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Finanzierung & Antrag

Wer für eine Zeit im Ausland studieren möchte, dem bietet sich durch das „Neue BAföG“ eine weitere Möglichkeit der Finanzierung eines Auslandssemesters (z.B. in den USA oder Kanada). Wichtig ist jedoch, dass der Antrag für das Auslands-BAföG zeitig – das bedeutet fünf bis sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums - erfolgt.

Was viele nicht wissen: Auch wenn sie keinen Anspruch auf das reguläre BAföG im Rahmen ihres Studiums in Deutschland haben, so stehen die Chancen dennoch nicht schlecht, dass Auslands-BAföG in Anspruch nehmen zu können, da diesbezüglich andere Bemessungsgrenzen gelten. Was sie beachten müssen, wenn Sie Auslands-BAföG beantragen möchten, haben wir in einer kleinen Übersicht zusammengestellt.

Voraussetzungen

Um einen Antrag auf Auslands-BAföG erfolgreich stellen zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland; Das bedeutet, dass auch ausländische Staatsbürger einen Anspruch auf das Auslands-BAföG haben können.

  • Sie gehen Ihrem Studium (Bachelor oder Master) bei Beginn des Auslandssemesters mindestens ein Jahr in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat (und der Schweiz) nach. Wer zum Zeitpunkt der Ausreise bereits vier Semester studiert hat, muss bei Antragstellung eine Leistungsbescheinigung einreichen.

  • Sie treten das Auslandssemester innerhalb der Regelstudienzeit an.

  • Sie bleiben mindestens ein Semester oder zwei Quartale an der ausländischen Hochschule eingeschrieben. Sollte ein bilaterales Abkommen zwischen Ihrer Heimatuniversität und der ausländischen Universität bestehen, beträgt die Mindestdauer des Aufenthaltes lediglich zwölf Wochen.

  • Sie kehren nach Ihrem Auslandssemester oder spätestens nach einem Jahr wieder zurück, um ihr Studium in Deutschland zu beenden. Somit ist ein Studienbeginn sowie ein Vollstudium z.B. in den USA ausgeschlossen.

Um die Förderung während ihres Auslandsaufenthaltes aufrecht erhalten zu können, müssen Sie an der ausländischen Universität in derselben Fachrichtung eingeschrieben sein wie an ihrer Heimatuniversität. Eine Förderung ist bei einem Studium in einem anderen Fachbereich zu prüfen und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.

Darüber hinaus sollten sie als „Full-time Student“ immatrikuliert sein. Bei einem Auslandssemester in den USA entspricht dies für gewöhnlich neun (Undergraduate) bzw. sechs Credits (Graduate) pro Semester. Sollten sie ein Auslandsstudium im Rahmen der sogenannten Summer Sessions in Erwägung ziehen, so sind sechs (Undergraduate) bzw. vier Credits (Graduate) üblich.

Bitte beachten sie auch, dass die Ausbildung an der ausländischen Hochschule der deutschen qualitativ gleicht gestellt sein muss. Grundsätzlich wird der Besuch der in den USA und Kanada bekannten Community Colleges nicht gefördert. Mittlerweile bieten zahlreiche Community Colleges jedoch Bachelor-Programme an, so dass individuell geprüft werden muss, ob die einzelnen Programme den Anforderung für eine Förderung gerecht werden.

Förderung durch das Auslands-BAföG

Wer die oben genannten Anforderungen erfüllt, hat gute Chancen gefördert zu werden. Im Falle einer positiven Bewertung des Antrags zum Auslands-BAföG kann man mit folgender Unterstützung rechnen:

  • Erstattung der Studiengebühren bis zu 4.600 Euro

  • Pauschale für die Reisekosten für die Hin- und Rückreise über 1.000 Euro

  • Zuschlag von bis zu 62 Euro monatlich für die Auslandskrankenversicherung

  • Zuschlag über 11 Euro für die Pflegeversicherung bzw. bis zu 62 Euro, wenn Sie während des Auslandsaufenthaltes weiterhin gesetzlich versichert sind

  • Monatlicher Auslandszuschlag (abhängig vom Zielland)

Interessant: die 4.600 Euro Studiengebühren werden als Zuschuss gewährt, so dass eine Rückzahlung nicht erfolgen muss.

Antrag für das Auslands-BAföG

Wer das Auslands-BAföG beantragen möchte, sollte dies mit zeitlichen Vorlauf tun. In der Regel empfehlen wir das Einreichen der kompletten Unterlagen fünf bis sechs Monate vor Abreise.

Wer sich nicht sicher ist, ob der die Bedingungen zur Inanspruchnahme des Auslands-BAföG erfüllt, hat die Möglichkeit einen Vorabentscheid anzufordern. Dies ist insbesondere hilfreich, wenn sie zum Beispiel bereits das Studienfach gewechselt haben und eine verlässliche Auskunft über ihre Chancen zur Förderung haben möchten.

Je nach Studienziel, ist ein anderes Studierendenwerk für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig. Hier finden Sie eine Liste der Studierendenwerke für die Zielländer der Academic Embassy Partneruniversitäten.