Wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation, also die staatliche Zulassung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs.
Voraussetzungen
Für die Erteilung der Approbation müssen Sie unter anderem nachweisen:
- Ein abgeschlossenes Medizinstudium
- Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (in der Regel bei EU/EWR- oder Schweizer Abschlüssen anerkannt)
- Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2, häufig C1)
- Gesundheitliche Eignung
- Keine Vorstrafen oder disziplinarischen Verurteilungen
Antragstellung
- Der Antrag erfolgt schriftlich bei der zuständigen Approbationsbehörde des Bundeslandes.
- Informieren Sie sich frühzeitig über die benötigten Unterlagen und mögliche Fristen.
- Detaillierte Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder bei den Landesä
Nützliche Links:
Zuständige Behörden
Die Approbation wird in Deutschland von den Approbationsbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt. Das bedeutet: Sie stellen den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Eine zentrale deutsche Stelle gibt es nicht.
Liste der Approbationsbehörden nach Bundesland:
Hier ein Überblick:
|
Bundesland |
Zuständige Stelle / Behörde |
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Baden-Württemberg |
Regierungspräsidien (z. B. Stuttgart, Karlsruhe) |
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Bayern |
Bezirksregierung (z. B. Oberbayern, Unterfranken) |
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Berlin |
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) |
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Brandenburg |
Landesamt für Gesundheit und Soziales Brandenburg |
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Bremen |
Senator für Gesundheit |
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Hamburg |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Hessen |
Regierungspräsidien |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Landesamt für Gesundheit und Soziales |
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Niedersachsen |
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
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NRW |
Bezirksregierung |
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Rheinland-Pfalz |
Landesuntersuchungsamt / Ministerium |
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Saarland |
Ministerium für Gesundheit |
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Sachsen |
Landesamt für Gesundheit und Soziales |
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Sachsen-Anhalt |
Landesärztekammer / Landesamt |
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Schleswig-Holstein |
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend |
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Thüringen |
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
Kenntnisprüfungsgesetz
Wenn du dein Studium im EU-/EWR-Ausland abgeschlossen hast, prüft die deutsche Approbationsbehörde, ob dein Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Studium ist.
- Gleichwertig bedeutet: Inhalte, Umfang und praktische Ausbildung entsprechen dem deutschen Curriculum.
- Ungleichwertig = „Gleichwertigkeitsmängel“: Teile deines Studiums decken bestimmte Pflichtinhalte in Deutschland nicht vollständig ab.
Wenn die Approbationsbehörde feststellt, dass dein EU-Abschluss nicht vollständig gleichwertig mit dem deutschen Curriculum ist, kann sie eine Kenntnisprüfung verlangen.
Zweck:
- Nachweisen, dass du die fehlenden Inhalte deines Studiums beherrschst.
Art der Prüfung:
- Humanmedizin: schriftlich und/oder mündlich/praktisch, ähnlich einer Abschlussprüfung.
- Tiermedizin: ähnlich aufgebaut, deckt die Themen ab, die in deinem EU-Studium nicht vollständig behandelt wurden.
- Zahnmedizin: ebenfalls schriftlich/mündlich/praktisch; überprüft fehlende Inhalte wie z. Kieferchirurgie, konservierende Zahnheilkunde, Prothetik oder Radiologie.
Rechtsgrundlage:
- Humanmedizin: 43 Approbationsordnung für Ärzte → „Kenntnisprüfung“.
- Tiermedizin: 10 Tierärztegesetz + länderspezifische Verordnungen.
- Zahnmedizin: 20 Zahnheilkundegesetz (ZHG) + länderspezifische Approbationsverordnungen für Zahnärzte.
💡 Merke:
- Kenntnisprüfungen werden nur verlangt, wenn Lücken festgestellt werden.
- Viele EU-Absolventen (z. aus Riga, LSMU, Budapest) müssen keine Prüfung ablegen, weil die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Fazit für ausländische Abschlüsse in Deutschland
| Fach | Nach EU-Abschluss | Extra-Ausbildung/Prüfung | Zugang zur Berufsausübung | Akademischer Titel |
| Humanmedizin | Approbation beantragen | evtl. Kenntnisprüfung bei Gleichwertigkeitsmängeln | Ja, nach Approbation | Doktortitel („Dr. med.“) optional, durch Promotion möglich |
| Zahnmedizin | Approbation beantragen | evtl. Kenntnisprüfung bei Gleichwertigkeitsmängeln | Ja, nach Approbation | Doktortitel („Dr. med. dent.“) optional, durch Dissertation/Promotion möglich |
| Tiermedizin | Approbation beantragen | evtl. Kenntnisprüfung bei Gleichwertigkeitsmängeln | Ja, nach Approbation | Kein Doktortitel automatisch, Promotion möglich, aber selten erforderlich |
| Psychologie | Masterabschluss | PsychThG-Ausbildung nötig, um therapeutisch tätig zu werden | Nur nicht-therapeutische Tätigkeiten ohne PsychThG | Masterabschluss, ggf. Promotion für Dr. phil. |
Approbation bei dem Studiengang Psychologie
In Deutschland gilt:
- Psychologisches Grundstudium / Abschluss
- Mit einem Masterabschluss in Psychologie (z. von der LSMU) darf man als Psychologe arbeiten, aber nur in nicht-therapeutischen Bereichen.
- Beispiele: Forschung, Personalwesen, Marketing, Sozialarbeit, psychologische Diagnostik ohne Therapie, Beratung in Unternehmen oder Kliniken unter Supervision.
- Psychologische Psychotherapie / Approbation
- Um therapeutisch mit Patienten zu arbeiten (z. Depressionen, Angststörungen, Verhaltenstherapie) muss man die PsychThG-Ausbildung machen.
- Erst danach erhält man die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut.
- Ohne diese Ausbildung darf man keine Psychotherapie in Deutschland anbieten.
Nach Abschluss des Studiums an der LSMU können Absolventen in Deutschland als Psychologischer Psychotherapeut tätig werden. Voraussetzung hierfür ist die Absolvierung einer Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), die mit einer staatlichen Prüfung endet. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre in Vollzeit oder fünf Jahre in Teilzeit. Das EuroPsy-Zertifikat kann zusätzlich erworben werden und fördert die berufliche Mobilität innerhalb Europas, ersetzt jedoch nicht die deutsche Approbation.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wird in Deutschland an staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten angeboten. Diese Institute sind in der Regel nicht universitäre Einrichtungen, sondern spezialisierte Ausbildungsstätten, die von den Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundesländer anerkannt sind.
Wo kann man die PsychThG-Ausbildung machen?
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erfolgt an verschiedenen anerkannten Instituten in ganz Deutschland. Einige Beispiele sind:
- Institut für Verhaltenstherapie (IVT) – Mit Standorten in mehreren Bundesländern bietet das IVT eine praxisorientierte Ausbildung in Verhaltenstherapie an. Institut für Verhaltenstherapie
- Berliner Akademie für Psychotherapie (BAP) – In Berlin bietet die BAP eine Ausbildung in Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie an. de
- Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.V. – Dieses Institut bietet eine Ausbildung in psychoanalytisch fundierter Psychotherapie an. hessen.de
Eine umfassende Liste von Ausbildungsinstituten, geordnet nach Therapieformen und Postleitzahlen, findest du auf der Webseite von therapie.de. Therapie.de
Wichtige Hinweise:
- Voraussetzungen: Für die Ausbildung ist ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie erforderlich, das klinische Psychologie umfasst.
- Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert in der Regel 3 bis 5 Jahre, abhängig von der gewählten Ausbildungsform (Vollzeit oder Teilzeit).
- Kosten: Die Ausbildung ist kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Institut und können mehrere Tausend Euro betragen.
Finanzierung: Es gibt derzeit begrenzte Stellen für die Ausbildung, und die Finanzierung ist oft nicht durch die Krankenkassen gesichert. Dies führt zu einem hohen Konkurrenzdruck und langen Wartezeiten.
Kurz gesagt:
- Master in Psychologie → Ja, arbeiten möglich, aber keine Therapie.
- Master + PsychThG → Therapie möglich, Approbation → volle Arbeitserlaubnis als Psychotherapeut.
Nach dem Abschluss erhältst du den Titel MedicMit der Approbation kannst du in Deutschland als Arzt, Zahnärztin oder Tierärztin arbeiten.
Den akademischen Doktortital Doctor (MD).
el (Dr. med. / Dr. med. dent. / Dr. med. vet.) kannst du anschließend durch eine gezielte Promotion erwerben. Der Titel „Dr. med.“ ist kein Berufstitel, sondern ein akademischer Titel. Er ist nicht erforderlich, um als Arzt zu arbeiten.
- Wie bekommt man eine Approbation in Deutschland?
Wer Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin im Ausland studiert hat, braucht für die Arbeit in Deutschland die Approbation – also die offizielle staatliche Berufszulassung.
Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du sie beantragst:
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Approbation
1. Abschluss nachweisen
Reiche deinen Studienabschluss und deine Zeugnisse (z. B. MD, DDS, DVM usw.) bei der zuständigen Approbationsbehörde des Bundeslandes ein, in dem du arbeiten möchtest.
2. Gleichwertigkeit prüfen lassen
Die Behörde prüft, ob dein ausländischer Abschluss gleichwertig zum deutschen Studium ist.
– Bei EU-Abschlüssen wird das meist automatisch anerkannt.
– Bei Nicht-EU-Abschlüssen kann eine Kenntnisprüfung verlangt werden.
3. Sprachkenntnisse nachweisen
Du musst Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (Allgemeinsprache) und C1 Medizin (Fachsprache) nachweisen.
4️. Unterlagen einreichen
Neben Zeugnissen brauchst du z. B.:
- Passkopie
- Geburtsurkunde
- Nachweis über Berufserfahrung
- Ärztliches Attest
- Führungszeugnis
5️. Approbationsbescheid erhalten
Wenn alles geprüft und anerkannt ist, erhältst du die Approbation und darfst in ganz Deutschland als Arzt, Zahnärztin oder Tierärztin arbeiten.
