Dokumente
Sie können bei uns beglaubigte Übersetzungen von zahlreichen Dokumenten anfordern. Unsere vereidigten Übersetzer übersetzen Ihre Dokumente in die von Ihnen gewünschte Sprachkombination. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ausgangs- oder Zielsprache Deutsch ist.
Abiturzeugnis (Festpreis: 119 Euro)
Das Abiturzeugnis muss in der Regel als beglaubigte Übersetzung zu der Bewerbung für ein Auslandssemester oder Auslandsstudium beigefügt werden. Damit die Universität im Ausland Ihre Leistungen der Sekundarstufe II bewerten und das Zeugnis zur allgemeinen Hochschulreife lesen kann, muss dieses in der von der Universität gewünschten Zielsprache vorliegen. Der Festpreis gilt für die Sprachkombinationen Deutsch-Englisch sowie Deutsch-Französisch. Falls Sie eine Übersetzung für eine andere Sprachkombination wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren und wir senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.
Bachelorurkunde, -zeugnis oder Diplom
Für eine Bewerbung für eine Arbeitsstelle oder ein Praktikum im Ausland sowie ein Auslandssemester oder Auslandsstudium muss das Bachelorzeugnis als beglaubigte Übersetzung angefügt werden. Vor allem für Master-Studiengänge an ausländischen Universitäten muss ein absolvierter Bachelorstudiengang nachgewiesen werden. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen Ihres Bachelorzeugnis oder Ihrer Bachelorurkunde in zahlreiche Sprachen an.
Masterurkunde, -zeugnis oder Diplom
Eine beglaubigte Übersetzung der Masterurkunde oder dem Masterzeugnis kann bei Bewerbungen im Ausland eine große Rolle spielen. Als Nachweis des abgeschlossenen Studiums muss die Masterurkunde für eine erfolgreiche Bewerbung z.B. auf eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden. Kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung.
Leistungsnachweis, Notenübersicht oder Transcript of Records
Die Notenübersicht, der Leistungsnachweis, bzw. Transcript of Records gibt Auskunft über Ihre bisherigen Leistungen während des Studiums. Die erreichten ECTS-Credits sowie der einzelnen Kurse sind hierauf vermerkt. Falls Sie sich nun für ein Auslandssemester (z.B. in den USA, Kanada oder Südafrika) bewerben möchten, muss diese Notenübersicht gegebenenfalls beglaubigt übersetzt eingereicht werden. In dieser beglaubigten Übersetzung bleiben Ihre Noten jedoch im deutschen System vorhanden und werden nicht in das jeweilige Notensystem des Ziellandes übertragen. Falls eine Notenskala dem Dokument beiliegt, wird diese ebenfalls übersetzt und hilft dem Mitarbeiter der ausländischen Universität bei der Evaluierung Ihrer bisherigen Leistungen.
Weitere Dokumente
Die oben aufgelisteten Dokumente stellen nur einen kleinen Teil unseres Angebotes dar. Hier finden Sie weitere Beispiele von Dokumenten, die beglaubigt übersetzt werden können:
Arbeitszeugnis
Ausbildungszeugnis
Berufsurkunde
Empfehlungsschreiben
Führerschein (Festpreis: 45 Euro)
Geburtsurkunde
Gerichtsurteil
Heiratsurkunde
Maturazeugnis (Österreich)
Maturitätsausweis (Schweiz)
Meldebescheinigung
Polizeiliches Führungszeugnis (Festpreis: 45 Euro)
Schulzeugnis
Urkunde
Vertrag
und viele mehr