Sprachen
Wir übersetzen Ihre Dokumente in jede von Ihnen gewünschte Sprache zum günstigen Preis. Unsere beeidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen auf Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch und vielen weiteren Sprachen an. In den Sprachkombinationen Deutsch-Französisch und Deutsch-Englisch bieten wir Ihnen Übersetzungen des Abiturzeugnisses (119 Euro), des polizeilichen Führungszeugnisses (45 Euro) und des EU-Führerscheins (45 Euro) zum Festpreis an. Weitere Informationen zu den Preisen und Kosten finden Sie hier.
Als erfahrenes Übersetzungsbüro verfügen wir über ein weitreichendes Netzwerk von gerichtlich vereidigten Übersetzern für nahezu jede Sprache. Hierbei ist zu beachten, dass entweder die Ausgangssprache oder die Zielsprache Deutsch sein muss – bei Fragen zu Übersetzungen, bei denen keine der beiden Sprachen Deutsch ist: sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Hier finden Sie einige Beispiele für Sprachkombinationen. Grundsätzlich können Sie bei uns jedoch für jede Sprache eine beglaubigte Übersetzung anfordern:
- Englisch-Deutsch
- Französisch-Deutsch
- Spanisch-Deutsch
- Italienisch-Deutsch
- Niederländisch-Deutsch
- Portugiesisch-Deutsch
- und viele mehr!
Für offizielle Dokumente der deutschen Sprache, die in eine andere Sprache übersetzt werden müssen, arbeiten wir mit vielen englischen, spanischen oder französischen Muttersprachlern zusammen, sodass wir auch Fachtexte fehlerfrei für Sie beglaubigt und unbeglaubigt übersetzen können. Auch für etwas seltenere Sprachen können wir Ihnen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Kontaktieren Sie uns bezüglich der Verfügbarkeit der von Ihnen gewünschten Sprachkombination.
Je nach Zielland ist es erforderlich, dass das Dokument eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich mit einer Apostille oder Überbeglaubigung versehen werden. Diese zusätzlichen Bestätigungen der Befähigung des Übersetzers durch ein deutsches Gericht können wir nach Wunsch gerne für Sie am Gericht einholen. Bitte beachten Sie, dass bei Zusatzleistungen eine längere Bearbeitungszeit eingeplant werden sollte, die in der Bearbeitungszeit der Gerichte begründet ist. Bei Fragen zu Apostillen, dem darauf basierenden Haager Übereinkommen oder Überbeglaubigungen helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.